Abwasserbeseitigung Gebühren- und Beitragssätze

Der Markt Ruhstorf a.d.Rott erhebt für die an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstücke nachfolgende Gebühren:

a) Schmutzwassergebühr pro cbm/Frischwasser aus der zentralen Wasserversorgung bzw. privaten Brunnenanlage 2,55 EUR

b) Niederschlagswassergebühr pro qm befestigte abflussrelevante Grundstücksfläche 0,13 EUR

c) Beseitigungsgebühr pro cbm Fäkalschlamm aus einer privaten Kleinkläranlage

  1. 69,02 € Grundpauschale pro Anwesen
  2. 63,92 € pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm)
  3. 41,65 € Zuschlag für Schlauchlängen über 30 m

d) Der Beitrag für anschließbare Grundstücke beträgt pro qm Grundstücksfläche 1,05 EUR, für anschließbare Grundstücke pro qm Geschossfläche 6,30 EUR.
Für nicht anschließbare Grundstücke (Hauskläranlagen) pro qm Geschossfläche 1,90 EUR.

Hinweis: Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.