Aktuelle Bekanntmachung von Förderrichtlinien

Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung

Das kommunale Förderprogramm des Marktes Ruhstorf an der Rott zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung wurde bis 31.12.2026 verlängert.

Ziel des kommunalen Förderungsprogramms ist der Erhalt und die dauerhafte Sicherung der Funktionsfähigkeit der Ortsmitte von Ruhstorf an der Rott. Durch gestalterische bzw. bauliche Maßnahmen sollen das Erscheinungsbild von Gebäuden des Ortskerns verbessert bzw. auf- gewertet und Leerstände beseitigt bzw. verhindert werden. Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk und Dienstleistungsbereiche sollen gestärkt werden. Geeignete private Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen sollen daher unterstützt werden.

Kommunales Förderprogramm
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Jugendförderrichtlinien des Marktes Ruhstorf a. d. Rott

Die Förderrichtlinien haben zum Ziel, Vereine und andere Institutionen in ihrem Bemühen zu unterstützen, junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen. Nach dieser im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannten Zielsetzung sind alle Aktivitäten und Maßnahmen auszurichten.

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Sportförderrichtlinien des Marktes Ruhstorf a. d. Rott

Ein finanzieller Zuschuss aus den Sportförderungsmitteln des Marktes Ruhstorf a. d. Rott kann für folgende Maßnahmen von den Sportvereinen im Gemeindebereich Ruhstorf a. d. Rott beantragt werden.

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