PV-Freiflächenkonzept

Der Markt Ruhstorf a.d.Rott unterstützt den weiteren Ausbau von Freiflächen PV-Anlagen im Gemeindegebiet. Derzeit besteht eine hohe Nachfrage privater Investoren zum Bau solcher Anlagen. Damit eine Freiflächen PV-Anlage auf einem Grundstück errichtet werden kann, müssen die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Da solche Anlagen in der Regel im Außenbereich errichtet werden, aber keine baurechtliche Privilegierung nach § 35 BauGB besteht, ist durch den Markt Ruhstorf a.d.Rott zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ein entsprechender Bebauungsplan aufzustellen sowie der Flächennutzungsplan zu ändern. In diesen Verwaltungsverfahren können verschiedene Fachstellen sowie die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum geplanten Standort vorgeben. Zu beachten ist, dass auf die Aufstellung eines Bebauungsplans kein Anspruch besteht.

Zur Regulierung der Zulässigkeit von Anlagen im Gemeindegebiet hat der Marktgemeinderat ein eigenes Standortkonzept erarbeitet, nach welchem vor einem offiziellen Bauleitplanverfahren eingehende Anträge für Freiflächen PV-Anlagen beurteilt werden. Die Antragstellerinnen und die Antragsteller können somit vorab abklären, ob ihr Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vom Marktgemeinderat unterstützt wird. Der Kriterienkatalog nach denen PV-Freiflächenanlagen beurteilt werden bzw. eine Karte die aufzeigt welche Flächen im Gemeindegebiet keine Freiflächenanlagen zulassen kann hier aufgerufen werden.

Haben Sie Interesse an der Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage? Für nähere Informationen zum Ablauf des Verwaltungsverfahrens oder zum Standortkonzept wenden Sie sich gerne an unseren Ansprechpartner Fabian Eckbauer (08531 9312-23, fabian.eckbauer(at)ruhstorf.de)