Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

    Ab 01.01.2024 dürfen keine Kinder-Reisepässe mehr ausgestellt werden!!! Ab dann brauchen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip (Preis: 37,50 Euro). Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro). Bitte beachten Sie, dass es von der Beantragung bis zur Aushändigung bis zu vier Wochen dauern kann.

    Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

    Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise (nicht erst ab 6 Jahren, vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG!) beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

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