Das Landratsamt Passau führt ab Montag, 25. Januar eine FFP2-Maskenpflicht für alle Dienst- und Zulassungsstellen ein. Landratsamtsdienststellen können nur mit vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Ausgenommen davon sind die Zulassungsstellen. (Quelle: https://www.landkreis-passau.de)
Aufgrund der drastisch steigenden Infektionszahlen wurde nach den neuen Bayerischen Corona-Regeln eine Maskenpflicht für Plätze eingeführt, wo Menschen „dichter und/oder länger zusammenkommen“. Vor diesem Hintergrund gilt auch auf allen Recyclinghöfen des ZAW Donau-Wald ab sofort eine Maskenpflicht.…
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12.01.2021: Corona-Pandemie / Infektionslage weiter sehr angespannt / FFP2- Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar
Meldung vom 10.01.2021 Freistaat Bayern ergänzt 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Allgemeinverfügung des Landkreises Passau mit erweiterten Maßnahmen - Die Regelungen hier im Überblick: https://www.landkreis-passau.de/