Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Preisinger, Sylvia

Leitung Standesamt, Sozialwesen

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Probst, Martin

Personalamt, Ordnungsamt, Stellvertretung Standesamt

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Weidenmüller, Sigrid

Bürgerbüro, Gewerbe, Tourismus

Alle Leistungen