Friedhof am Lindauer Weg

Der Friedhof wurde 1971 errichtet.

Laut Satzung dient der Friedhof der Beisetzung von Personen, die bei ihrem Tode in Ruhstorf ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten sowie derjenigen, die ein Benutzungsrecht haben.

Für andere Personen bedarf es der besonderen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung.

Der Friedhof verfügt über

  • Familiengräber (Bis zu 4 Personen können während der Ruhefrist beerdigt werden).
  •  Doppelgräber (Bis zu 2 Personen können während der Ruhefrist beerdigt werden.)
  • Urnenerdgräber (Bis zu 5 Urnen können während der Ruhefrist beerdigt werden.)  
  • Urnenmauergräber (Bis zu 2 Urnen können während der Ruhefrist beerdigt werden.)

Ruhezeit bei Erdbestattungen: 20 Jahre, bei Urnenbestattungen 10 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeiten kann das Benutzungsrecht auf Wunsch um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Die Art der Grabdenkmäler ist frei wählbar, lediglich Maximalmaße sind einzuhalten. Grabeinfassungen sind nicht gestattet. Gemeindlicherseits wird das Fundament für den Grabstein und Betonplattenstreifen als Einfriedungen vorgehalten.

Das Leichenhaus befindet sich im kirchlichen Friedhof nahe der Marienkirche im Ortszentrum.