Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024-28

    Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffinnen und Schöffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen sie grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.

    Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich an die Marktverwaltung (Martin Probst) wenden. Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.

    Bekanntmachung

    Für die allgemeine Schöffenwahl muss das Bewerbungsformular bis zum 05.05. in der Marktgemeinde vorliegen und bei der Jugendschöffenwahlwird das Formular bis zum 14.02 benötigt.

    Weitere Informatioenen unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

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