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Friedhöfe in Ruhstorf a.d.Rott

 

Im Ortsteil Hader

Im Ortsteil Berg (bei Schmidham)

Im Ortsteil Sulzbach a.Inn

Im Ortszentrum Ruhstorf, Am Schulplatz bei der Marienkirche

 

Für alle diese Friedhöfe ist Träger die kath. Pfarrkirchenstiftung,

Dr. Ottmar-Mauerer-Str. 4, 94099 Ruhstorf a.d.Rott, Tel. 08531-35 45

 


Friedhöfe in Ruhstorf a.d.Rott

 

 

Friedhof am Lindauer Weg

 

Friedhofseigentümer ist der Markt Ruhstorf a.d.Rott, Am Schulplatz 8 + 10, 94099 Ruhstorf a.d.Rott, zuständig im Rathaus Frau Eva Urban, Tel. 08531-9312-16, eva.urban@ruhstorf.de

 

Öffnungszeiten:

Täglich von 7 bis 20 Uhr, vom 1. Oktober bis 31. März nur von 8 bis 18 Uhr.

 

 

Der Friedhof wurde 1971 errichtet. Laut Satzung dient der Friedhof der Beisetzung von Personen, die bei ihrem Tode in Ruhstorf ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten sowie derjenigen, die ein Benutzungsrecht haben. Für andere Personen bedarf es der besonderen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung.

 

Der gesamte Wortlaut der aktuellen Benutzungssatzung und Gebührensatzung ist unter „Rathaus online“ - Verordnungen + Satzungen - einzusehen.

 

»Friedhofsgebührensatzung

 

Der Friedhof verfügt über Familiengräber (bis zu 4 Personen können während der Ruhefrist beerdigt werden)

Doppelgräber (bis 2 Personen können während der Ruhefrist beerdigt werden)

Urnenerdgräber (bis 5 Urnen können während der Ruhefrist beerdigt werden)

Urnenmauergräber (bis 2 Urnen können während der Ruhefrist beerdigt werden)

 

Anonyme Bestattungen sind derzeit auf dem gemeindlichen Friedhof nicht möglich.

 

 

Gebühren:

Familiengrab pro Jahr                     57,50 €

Doppelgrab pro Jahr                       35,00 €

Urnenerdgrab pro Jahr                    40,00 €

Urnenmauergrab pro Jahr               40,00 €

 

Ruhezeit bei Erdbestattungen: 20 Jahre, bei Urnenbestattungen 10 Jahre

Nach Ablauf der Ruhezeiten kann das Benutzungsrecht auf Wunsch um weitere 10 Jahre verlängert werden.

 

Die Art der Grabdenkmäler ist frei wählbar, lediglich Maximalmaße sind einzuhalten.

 

Grabeinfassungen sind nicht gestattet. Gemeindlicherseits wird das Fundament für den Grabstein und Betonplattenstreifen als Einfriedungen vorgehalten.

 

Das Leichenhaus befindet sich im kirchlichen Friedhof nahe der Marienkirche im Ortszentrum.